Wer wir sind und was wir machen
Das “Kinder- und Jugendhaus Villa EinStein” ist eine teil- und vollstationäre Einrichtung der Jugendhilfe (SGB VIII) unter privater Trägerschaft mit 10 Plätzen.
Wir betreuen und fördern Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 4 und 21 Jahren. Die Unterbringung erfolgt in 8 Einzelzimmern und einem Doppelzimmer für Geschwisterkinder. Die Bäder sind geschlechtsspezifisch getrennt.
- qualifizierte schulische Förderung und Integration (ggf. als Zusatzleistung), durch pensionierte Lehrkräfte
- individuell abgestimmte therapeutische Maßnahmen zur Förderung (ggf. als Zusatzleistung)
- vielfältige Maßnahmen zur sozialen Integration in Schule, Freizeit und Beruf
- intensive Elternberatung und -betreuung (ggf. als Zusatzleistung)
- interne Angebote zur Tagesstrukturierung (ggf. als Zusatzleistung)
- Trainingswohnung zur Verselbstständigung (in Planung)
- Strukturierungshilfen, Bildung von Unterstützerkreisen, auch Strukturierung in den Familien von autistischen Kindern und Jugendlichen (ggf. als Zusatzleistung)
- wöchentliche Gruppensitzungen mit allen Kindern und Jugendlichen zur Reflexion, Planung und Partizipation nach Janusz Korczak.
Wir bezeichnen uns als Inklusionseinrichtung, denn bei uns leben zum einen Kinder und Jugendliche, deren Eltern Hilfe zur Erziehung benötigen, zum anderen auch Kinder und Jugendliche, die auf Eingliederungshilfe mit entsprechender Förderung angewiesen sind, weil sie behindert oder von einer Behinderung bedroht sind.
Unsere Wohngruppe ist so konzipiert, dass wir außerdem Plätze für Kinder und Jugendliche mit Autismusspektrumstörungen anbieten können. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können ebenfalls aufgenommen werden.
Auf Grund der baulichen Struktur unseres Hauses können wir keine Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen (Rollstuhlfahrer) aufnehmen.
Nicht aufgenommen werden junge Menschen mit akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, mit medizinisch-vollstationärem Behandlungsbedarf (auch Suchterkrankungen).Ebenfalls ausgeschlossen sind Pyromanen, Sexualstraftäter sowie Intensivstraftäter.